Raucherunterstände | Außenanlagen Wenn in der Beschreibung nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung ohne Inhalt bzw. Zubehör 901 Raucherunterstand • Schnell umsetzbare Lösung für den gesetzlich geforderten Nichtraucherschutz • Formschön und von allen Seiten einsehbar • Tragende Rahmenkonstruktion aus Profilrohren mit Fußplatte zum Aufdübeln • Rück- und Seitenwände aus hochwertigen Well-Polycarbonat • Mit 3 angebrachten Anlehn-Bügeln • Gesamte Konstruktion ist verzinkt und mit ZweikomponentenLackierung beschichtet oder verzinkt • Lieferung erfolgt zerlegt • Inklusive Montageanleitung und Fundamentplan • Inklusive Edelstahl-Bodenbefstigungsmaterial H x B x T mm Best.-Nr. verzinkt EUR Best.-Nr. grauweiß, RAL 9002 EUR 2360 x 1720 x 1550 9191 492250 1599,- 9191 492251 1989,- 2360 x 2960 x 1550 9191 492252 2089,- 9191 492253 2489,- Schnelle Lösungen für den Nichtraucherschutz Breite 3185 mm Breite 4195 mm Breite 2165 mm Raucherunterstand • Formschön und von allen Seiten einsehbar aus verzinkten Stahlprofilen und Sicherheitsglas • Tragende Rahmenkonstruktion aus Profilrohren mit Fußplatte zum Aufdübeln • Rück- und Seitenwände aus Einscheibensicherheitsglas (ESG), glashell mit Glashaltern befestigt • Dach aus umlaufendem Abkantprofil (150 mm) mit innen liegender bitumierter Wasserrinne und Eindeckung aus Profilblech, Entwässerung durch hinteren Eckpfosten • Gesamte Konstruktion ist verzinkt und mit Zweikomponenten-Lackierung beschichtet • Dachblech (Untersicht) beschichtet grauweiß, RAL 9002 • Schneelastannahme 190 kg/m² • Lieferung erfolgt fertig montiert • Inklusive Kranentladung • Inklusive Edelstahl-Bodenbefstigungsmaterial H x B x T mm Best.-Nr. anthrazitgrau, RAL 7016 EUR Best.-Nr. grauweiß, RAL 9002 EUR 2510 x 2165 x 2165 9191 492254 4089,- 9191 492255 4089,- 2510 x 3185 x 2165 9191 492256 5185,- 9191 492257 5185,- 2510 x 4195 x 2165 9191 492258 5899,- 9191 492259 5899,- Passende Standascher finden Sie auf den Seiten 900, 902-907. Kostenvorteil - Kein gesondertes Statik-Gutachten notwendig ab Die geänderte Arbeitsstättenverordnung (§ 5) hält den Arbeitgeber zu Maßnahmen zum Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten bei der Arbeit an. Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960) geändert worden ist: § 5: Nichtraucherschutz Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen. 4089,- Breite 1720 mm Farbbeschichtet Breite 2960 mm Verzinkt ab Mit stabilem Anlehn-Bügel Komplett mit 3 Wänden und Anlehn-Bügeln 1599,-
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