231 Ausführliche Version des Lexikons, siehe Internet Lexikon Mindesteinwaage Gibt das kleinste zu wiegende Gewicht an, in Abhängigkeit der gewünschten Prozessgenauigkeit. Mindestlast [Min] Untere Grenze des eichfähigen Wägebereiches. Sie ist auf dem Eichschild vermerkt. Die Funktion der Waage ist auch unterhalb der Mindestlast gegeben. N Newton Maßeinheit für die physikalische Größe Kraft. Ein Newton ist die Kraft, die man benötigt, um einen ruhenden Körper mit der Masse 1 kg innerhalb von einer Sekunde auf die Geschwindigkeit 1 m/s zu beschleunigen. Aufgrund der mittleren Erdbeschleunigung auf Meereshöhe von 9,81 m/s2, erfährt ein Körper der Masse 1 kg dort eine Gewichtskraft von 9,81 N. P PLU (Price Look Up) Hierunter versteht man Datenspeicher in preisrechnenden Ladenwaagen für Grundpreise von Verkaufsartikeln PRE-TARE Eingabe und Speicherung eines Taragewichts (z. B. Behältergewicht) durch Wiegen oder manuelle Eingabe über die Waagentastatur vor dem eigentlichen Wiegevorgang. Beim anschließenden Aufsetzten des Tarabehälters zeigt die Waage sofort Null – spart Zeit. Besonders nützlich z. B. bei Füllmengenkontrollen Prozentbestimmung Beispiel: Referenzgewicht einer Probe vor der Trocknung 50 g = Waagenanzeige 100 %. Nach der Trocknung 40 g = Waagenanzeige 80 % absolut (Trockenmasse) oder 20 % relativ (Feuchte). Prüfgewicht/Justiergewicht extern (früher Kalibriergewicht) Dient zur Einstellung oder Überprüfung der Waagengenauigkeit ▸ Justieren des Wägebereiches. Das externe Prüfgewicht kann jederzeit, auch nachträglich, DAkkS-kalibriert werden. Siehe Produktgruppe 18 „Kalibrierservice“. Prüfgewicht/Justiergewicht intern Wie externes Prüfgewicht, jedoch in die Waage eingebaut und motorgetrieben. Prüfmittelüberwachung im QM-System in Verbindung mit den Qualitätsnormen Eine nach einer Qualitätsnorm wie die DIN EN ISO 9001 ff. zertifizierte Organisation, z. B. ein Produktionsbetrieb, verpflichtet sich im Rahmen seines Qualitätsmanagements definierte Qualitätsstands einzuhalten. Hierzu sind genau arbeitende Messmittel zwingende Voraussetzung. Die DIN EN ISO 9001:2015-11 sagt in Kapitel 7.1.5 „Ressourcen zur Überwachung und Messung“ aus, dass Messmittel in festgelegten Abständen und vor Gebrauch zu kalibrieren sind. Die hierzu erforderlichen Messgeräte und Messnormale müssen: - auf internationale oder nationale Normale rückgeführt sein (▸ Rückführbarkeit auf das nationale Normal) - ihre Messunsicherheit muss bekannt sein - sie müssen mit einer eindeutigen Identifikation gekennzeichnet sein - die Prüfung ist zu dokumentieren Der ▸ Kalibrierschein nach DAkkS (DKD) erfüllt alle diese Forderungen. R Referenzgewicht (bei Stückzählung) Siehe Produktgruppe 9 „Zählwaagen/Zählsysteme“. Referenz-Optimierung beim Stückzählen Siehe Produktgruppe 9 „Zählwaagen/Zählsysteme“. Rekalibrieren Periodisches Nachmessen von Messmitteln/ Prüfmitteln (z. B. Waagen/Prüfgewichte) zur Überwachung ihrer Richtigkeit ▸ Prüfmittelüberwachung Reproduzierbarkeit (= Standardabweichung) Maß der Übereinstimmung bei Wiederholungsmessungen (z. B. Waage) unter denselben Bedingungen. Meist 1 [d] oder kleiner. Qualitätsmerkmal. Rückführbarkeit auf das nationale Normal Voraussetzung jeder einwandfreien Messung ist der validierte lückenlose Nachweis, dass ein Messmittel auf das internationale oder nationale Normal rückgeführt ist. Die gesetzlich verbindlichen Normale befinden sich in Deutschland bei der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB). S SC-TECH = Single-Cell- Technologie ▸ FORCE. Die Wägezelle besteht aus einem einzigen Aluminiumblock, was zu einer sehr hohen Messqualität führt. Summieren Beliebig viele Einzelwägungen werden auto- matisch zu einer Gesamtsumme addiert, zum Beispiel alle Einzelwägungen einer Charge. T Tara subtraktiv Der verfügbare Wägebereich jeder elektronischen Waage wird um die Tara verkleinert. Beispiel: Wägebereich einer Waage [Max] 6000 g, Tara (= Behälter) 470 g, noch verfügbarer Wägebereich 5530 g. Tarieren, automatisch (Taravorabzug) ▸ PRE-TARE T-FORK = Stimmgabel-Prinzip Ein Resonanzkörper (Stimmgabel = Tuning Fork) wird durch eine elektromagnetische Anregung in Schwingung versetzt. Die Messwertermittlung erfolgt über die Änderung der Frequenz, welche der Last des zu messenden Gewichts auf der Waagschale entspricht. V Verkehrsfehlergrenze Erlaubte Toleranz (nach Plus und Minus) von eichpflichtigen Messgeräten bei ihrer Verwendung innerhalb der Eichgültigkeitsdauer. Diese Toleranz beträgt das Doppelte der Eichfehlergrenze, sofern im Eichgesetz nichts anderes festgelegt ist. Verwendungsgenauigkeit Zuschlag zur Messunsicherheit beim praktischen Einsatz einer Waage. Ist in der Anlage zum DAkkS-Kalibrierschein (DKD) angegeben. W Wägebereich [Max] Arbeitsbereich der Waage. Die Waage ist bis zum angegebenen Gewichtswert als obere Grenze belastbar. Windschutz Notwendig bei Waagen mit ▸ Ablesbarkeit [d] ≤ 1 mg, um störende Luftbewegungen fernzuhalten. Z Zählauflösung Die Zählauflösung in Punkten wird errechnet aus dem Quotienten von Wägebereich [Max] und kleinstem Teilegewicht. Sie ist eine Aussage für die Zählgenauigkeit. Zulässige Umgebungstemperatur Bei der Verwendung von Waagen außerhalb des angegebenen, zulässigen Umgebungstemperaturbereichs sind Messfehler möglich. Sie ist bei geeichten Waagen auf dem Kennzeichnungsschild angegeben. Fachbegriff-Lexikon
RkJQdWJsaXNoZXIy NzI4Mzgz