KERN_Balances_DE

230 Ausführliche Version des Lexikons, siehe Internet Lexikon F FACTORY So gekennzeichnete Optionen können nur im Werk KERN ausgeführt werden. Fallbeschleunigung ▸ Erdanziehung Fehlergrenzenklassen für Prüfgewichte nach EU-Richtlinie OIML R111 Weitere Details, siehe Kapitel 17 „Prüfgewichte“ Fertigpackungsverordnung (FPVO) Stellt die korrekte Befüllung von Fertigpackungen z. B. im Lebensmittelbereich sicher. Die zulässigen Gewichts- und Volumen-Toleranzen regelt das Eichgesetz. FORCE = Elektromagnetische Kraftkompensation Mittels einer Spule in einem Permanentmagneten wird eine Gegenkraft erzeugt, welche der Last des zu messenden Gewichts auf der Waagschale entspricht. Mit dieser Gegenkraft wird das Gleich-gewicht gehalten. Die Messwertermittlung erfolgt über die Änderung des Spulenstroms. G Geeichte/nicht zur Eichung zugelassene Waagen Messtechnisch nahezu identisch. Bei der geeichten Waage sind einige Details gesetzlich vorgeschrieben, z. B. Bauartzulassung, geschützte Software, zusätzliche Aufschriften. Genauigkeitsklassen für Prüfgewichte E, F, M ▸ Fehlergrenzenklassen GLP = Gute Laborpraxis ▸ ISO/GLP-Protokollierung H Halbmikrowaage Analysenwaage mit Ablesbarkeit [d] = 0,01 mg HACCP = Hazard Analysis and Critical Control Points (HACCP) = Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte. Das HACCP-Konzept ist ein vorbeugendes System, das die Sicherheit von Lebensmitteln gewährleisten soll. In der EG-Verordnung 852/2004 ist die Anwendung des HACCP- Konzeptes für alle Unternehmen, die mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln beschäftigt sind, vorgeschrieben. I ISO 9000ff/DIN EN ISO 9000ff Qualitätsmanagement-System, in Form einer DIN-Norm zur Qualitätssicherung in einem Unternehmen. ISO/GLP-Protokollierung In Qualitätsmanagement-Systemen wird eine Protokollierung von Wägeergebnissen sowie der korrekten Waagenjustierung unter Angabe von Datum und Uhrzeit sowie der Waagen-Identifikation verlangt. Am einfachsten über angeschlossenen Drucker möglich. ISO-Kalibrierung/ISO-Zertifikat = Werkskalibrierschein Prüfung von Messgeräten auf ihre Richtigkeit nach einem anerkannten, aber nicht akkreditierten Verfahren. J Justieren eines Messgeräts Exaktes Einstellen einer Messgröße durch einen fachmännischen Eingriff in das Messsystem. Justieren des Wägebereichs einer Waage Entweder mit einem externen Prüfgewicht über das Justierprogramm (CAL), oder mit der internen Justierautomatik bzw. Justierschaltung. Notwendig bei Temperaturänderungen, veränderten Umgebungsbedingungen, Ortsveränderungen usw. Tägliche Routinekontrolle empfehlenswert. Junction Box Zum Anschluss und einfachen Eckenabgleich von mehreren Lastzellen. K Kalibrieren eines Messgeräts Feststellen der Richtigkeit einer Messgröße ohne Eingriff in das Messsystem. Beispiel: Prüfen einer Waage durch Auflegen eines ▸ Prüfgewichts. Der Begriff „Kalibrieren“ wurde früher auch für das ▸ Justieren verwendet. Kalibrieren oder Eichen DAkkS-kalibrieren kann man jede einwandfreie Waage. Die DAkkS-Kalibrierung (DKD) ist eine vom Staat überwachte private Dienstleistung zur Sicherstellung hoher Qualitätsanforderungen gemäß DIN EN ISO 9000ff und anderer Normen, beispielsweise in der Produktion oder Forschung. Eichen (konformitätsbewerten) kann man nur bauartzugelassene Waagen mit dem Metrologiekennzeichen M ▸ Eichung Kalibrierschein nach DAkkS/DKD (= DAkkS-/DKD-Kalibrierschein) Siehe Produktgruppe 18 „Kalibrierservice“ KCP KCP ist ein universelles Kommunikationsprotokoll zwischen Laborwaagen, Industriewaagen oder anderen Messgeräten und digitalen Geräten, wie beispielsweise einem Computer, Server oder einem Prozessmanagementsystem. Dank der universellen Protokollarchitektur kann ein Messgerät ohne Anpassung der Kommunikationsschnittstelle durch ein anderes Messgerät ersetzt werden. Kleinstes Teilegewicht beim Zählen Siehe Produktgruppe 9 „Zählwaagen/Zählsysteme“ Kompatibilitätsnachweis Damit wird die eichtechnische Verträglichkeit bei Kombinationen von wägetechnischen Modulen wie Auswertegeräten, Wägezellen und Verbindungselementen dokumentiert. Konformitätsbewertung Verfahren zur Bestätigung von zugesicherten Eigenschaften nach anerkannten Regeln. Bei Waagen betrifft dies die Eichung. Konformitätserklärung des Herstellers Der Hersteller erklärt, dass die auf das Produkt anwendbaren EU-Richtlinien erfüllt sind. Bei elektronischen Waagen immer in Verbindung mit dem CE-Zeichen. Konventioneller Wägewert bei Gewichtsstücken Jeder Körper erfährt in Luft einen relativ kleinen Gewichtsverlust = Auftrieb. Dieser muss bei genauen Wägungen berücksichtigt werden. Um diese „Verfälschung“ im täglichen Gebrauch auszuschließen, werden alle Gewichte auf die in der EU-Richtlinie R111 festgelegten Einheitsbedingungen justiert, d. h. es werden angenommen: Werkstoffdichte der Gewichte 8000 kg/m3, Luftdichte 1,2 kg/m3 und Messtemperatur 20° C. L Linearität/Richtigkeit Größte Abweichung der Gewichtsanzeige einer Waage zum Wert des jeweiligen Prüfgewichts nach Plus und Minus über den gesamten Wägebereich. M Mehrteilungswaagen/ Mehrbereichswaagen Bei Mehrteilungswaagen ist der Wägebereich mehrfach untergliedert mit einer jeweils anderen Ablesbarkeit. Die Ablesbarkeit [d] ändert sich bei zunehmender und abnehmender Last automatisch. Mehrbereichswaagen haben mehrere Wägebereiche mit unterschiedlichen Höchstlasten und unterschiedlichen Ziffernschritten. Die Umschaltung erfolgt bei zunehmender Last automatisch, zurück in den niedrigeren Wägebereich erfolgt die Umschaltung nur dann, wenn die Waage komplett entlastet wurde Messunsicherheit einer Waage (= Messgenauigkeit) Sie wird individuell für jede Waage nach einem genau festgelegten Prüfverfahren ermittelt und im ▸ Kalibrierschein dokumentiert. Sie hängt von verschiedenen waageninternen und externen Faktoren ab. Die Messunsicherheit steigt mit zunehmender Belastung der Waage. Siehe Produktgruppe 18 „Kalibrierservice“ Fachbegriff-Lexikon

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