KERN_Balances_DE

223 18 Akkreditierter Kalibrierservice / Eichservice www.kern-sohn.com · Bestell-Hotline +49 7433 9933 - 0 Kalibrierservice für Prüfgewichte (Akkreditierte Kalibrierung) Kalibrierschein mit Akkreditierungssymbol für Prüfgewichte (Auszug) Alle Details zu unserem Kalibrierservice und viele weitere nützliche Informationen finden Sie im Internet unter www.kern-lab.com Rückgeführte KERN Prüfgewichte – Ihr unbestechliches Prüfmittel Kalibrierte Meßgeräte setzen kalibrierte Prüfmittel voraus. Bei Waagen sind dies kalibrierte Prüfgewichte, auch „Normale“ genannt. KERN kalibriert Ihre Prüfgewichte · in allen Fehlergrenzenklassen E1–M3 nach OIML R111:2004 und in den Größen 1 mg–2500 kg · mit freiem Nennwert · Newton (N) · bauformunabhängig (Sonderbauformen) Ihre Vorteile bei der KERN Inhouse-Kalibrierung Senden Sie uns Ihre Prüfgewichte. · Hervorragendes Preis-/Leistungsverhältnis · Schnellste Abwicklungszeiten - Standard: 4 Arbeitstage - Eilservice: 48 Stunden (bei Neugewichten) · Modernste Kalibriermethoden mit robotergesteuerten Komparatoren erlauben genaueste Kalibrierergebnisse und schnelle Durchlaufzeiten · KERN Kalibrierscheine mit Akkreditierungssymbol sind international anerkannt · Markenunabhängiger Kalibrierservice · KERN arbeitet auch ältere Prüfgewichte auf (z. B. Reinigung oder Nachjustage) · Auf Wunsch Abhol- und Bringservice durch unseren Paketdienst Ihre Vorteile bei der KERN Vor-Ort-Kalibrierung Wir kommen zu Ihnen. Gerne kommen wir innerhalb Deutschlands zu Ihnen und kalibrieren mit unserem mobilen MACOS-System Ihre Prüfnormale der OIML-Fehlergrenze M1–M3, 10 kg–2500 kg. Geringste Ausfallzeit Ihrer Prüfmittel und direkter Kontakt zum Fachmann zeichnen diesen Service aus. Preis auf Anfrage. Rekalibrierung · Rekalibrierungsfristen sind abhängig von der Benutzungshäufigkeit, den Einsatzbedingungen und Ihrem Sicherheitsbedürfnis. · Von Seiten der Normung ist kein bestimmtes Rekalibrierungsintervall vorgeschrieben · Wir empfehlen Ihnen, Ihre Prüfgewichte bei intensiver Nutzung alle 6 Monate, bei normaler Nutzung alle 12 Monate rekalibrieren zu lassen · Gerne überwachen wir kostenlos Ihre Rekalibrierungsfristen 1 „Amtliches“ Dokument 2 Kalibriergegenstand 3 Rückführbarkeit, siehe Lexikon 4 Identifikation/Auftraggeber 5 Umgebungsbedingungen 6 Messtechnischer Teil 7 Konventioneller Wägewert 8 Messunsicherheit, siehe Lexikon

RkJQdWJsaXNoZXIy NzI4Mzgz