Katalog_2024_2025_DE_UVP

CEMO 2024/2025 | Gefahrstofflagerung 192 Preise und Lieferzeiten per CEMO-App Bezeichnung Passive Lagerung Aktive Lagerung Sicherheitsabstand vorhanden SRC (Depot) Natürliche Lüftung (0,4-facher Luftwechsel) SRC (Depot) Technische Lüftung (5-facher Luftwechsel) Kein Sicherheitsabstand möglich F90-Brandschutzcontainer Technische Lüftung (5-facher Luftwechsel) F90-Brandschutzcontainer Technische Lüftung (5-facher Luftwechsel) Nicht immer steht den Betrieben die Möglichkeit der Lagerung von Gefahrstoffen im Innenbereich zur Verfügung. In vielen Fällen ist es zur Reduzierung von Gefahrenpotentialen sogar zu empfehlen, die Lagerung im Freien mittels geeigneten Lagerlösungen zu favorisieren. Man unterscheidet zwischen Gefahrstoff-lägern ohne Brandschutz-Funktion (Sicherheitsraumcontainer (SRC) und Lagerung von Gefahrstoffen im Außenbereich SICHERHEITSABSTÄNDE Bei Gefahrstofflägern ohne Brandschutz ist zur Lagerung von brennbaren und entzündbaren Flüssigkeiten ein Sicherheits- abstand einzuhalten. Dieser Abstand hängt gemäß der TRGS 510, Nummer 12.4.1, Absatz 2 von der zu lagernden Menge ab: • Gesamtlagermenge unter 200 kg: 3 Meter • Gesamtlagermenge mehr als 200kg bis 1.000 kg: 5 Meter • Aktive Lagerung oder Gesamtlagermenge mehr als 1.000 kg: 10 Meter Alternativ wären entweder feuerbeständige Gebäudeaußenwände (F90 gemäß DIN 4102) oder feuerbeständige Bauteile zwischen Gebäude und Gefahrstofflager in entsprechender Höhe und Breite ausreichend, diese sind aber in der Praxis in den wenigsten Fällen vorhanden. Soll dennoch ein Gefahrstofflager direkt am Gebäude errichtet werden, bedarf es eines F90-Brandschutzcontainers in feuerbeständiger Bauweise. AKTIVE & PASSIVE LAGERUNG VON BRENNBAREN FLÜSSIGKEITEN 1. Um passive Lagerung handelt es sich, wenn die Aufbewahrung in dicht verschlossenen Behältern erfolgt. Während der Lagerung darf somit kein Entleeren oder Befüllen der Behälter erfolgen, auch ein Öffnen für andere Zwecke ist untersagt. Meistens ist eine natürliche Lüftung ausreichend. 2. Als aktive Lagerung werden jene Aufbewahrungssituationen bezeichnet, in denen die Behälter zur Entnahme oder Be- bzw. Umfüllung geöffnet werden. Eine technische Lüftung ist in diesen Fällen vorgeschrieben. Eine Ausnahme können kleine Gefahrstoffdepots darstellen, da diese sehr weit öffnend sind (Gefährdungsbeurteilung beachten). Gefahrstoffdepots) und solchen in feuerbeständiger Bauweise (F90-Brandschutzcontainer). Bei Lagerung von entzündbaren Stoffen ist auf eine EX-geschützte Ausstattung zu achten, da von einer explosionsgefährdeten Zone auszugehen ist. Grundsätzlich gilt, dass die Gefahrstofflager mit einer flüssigkeitsdichten Auffangwanne ausgestattet sein müssen (auf Zulassung achten). Das Auffangvolumen eines Gefahrstofflagers muss 10% der gesamten gelagerten Menge aufnehmen können, mindestens jedoch den Inhalt des größten Einzelbehälters (z. B. Fass bzw. IBC). Achtung: Abweichende Regelung in Wasserschutzgebieten, soweit dort die Lagerung zulässig ist. Sicherheitsraumcontainer SRC Brandschutzcontainer F90 F-SAFE STANDORT GEBÄUDEABSTAND nein im Freien im Gebäude ja CONTAINERAUSWAHL WASSERGEFÄHRDENDE FLÜSSIGKEITEN ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN Gefahrstoffdepot 320 GEWÄSSERSCHUTZ

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