AS-KAT_2025-26_KAYSER Systems

§ 15 Pflichten der Beschäftigten (1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. (2) Im Rahmen des Absatzes 1 haben die Beschäftigten insbesondere Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden. Pflichten der Beschäftigen Nach § 15 ArbSchG sind die Beschäftigten verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitsgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit während der Arbeit Sorge zu tragen und für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. Die vom Arbeitgeber gestellten Arbeitsmittel müssen vom Mitarbeiter bestimmungsgemäß verwendet und auf augenscheinliche Mängel geprüft werden. Was ist PSA? Persönliche Schutzausrüstung im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung. z. B. Schweißerschutzkleidung, Warnschutzkleidung, Chemikalienschutzkleidung, Atemschutz, Schutzbrillen, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, PSA gegen Absturz. NICHT dazu gehört z. B. Arbeitsbekleidung ohne ausgewiesene Schutzfunktion gemäß Europäischer Norm (EN). PSA-Kategorien Um Unfälle zu vermeiden, müssen PSA den situativen Anforderungen entsprechen, da jeder Arbeitsbereich unterschiedliche Gefahrenquellen mit sich bringt. Zur Unterscheidung ihrer Schutzgrade führt die PSA-Verordnung EU 2016/425 drei PSA-Kategorien an. Diese basieren auf einer Abstufung nach der zu erwartenden Verletzungsschwere. Mit der Kategorisierung werden zugleich verschiedene Verfahren zur Konformitätsbewertung der Produkte initiiert. Das heißt, die Art und Weise, durch welche Verfahren der Hersteller von PSA seine Produkte CE-kennzeichnen darf, hängt von der Zuordnung in eine der drei Kategorien ab. PSA wird je nach Gefährdung in 3 verschiedene Risikokategorien eingestuft. EU-Konformitätserklärung Die schriftliche Konformitätserklärung ist eine schriftliche Erklärung des Herstellers oder Importeurs darüber, dass sein Produkt den europäischen Richtlinien und Normen entspricht. Die Konformitätserklärung wird mit der Kennzeichnung des Produkts mit dem CE-Zeichen abgeschlossen. Produktbeispiele Kategorien: Kategorie I Gartenhandschuhe, Unterziehhandschuhe Baumwolle Kategorie II Sicherheitsschuhe EN 20345, Strickhandschuhe mit Nitrilbeschichtung, Schutzbrillen, Warnschutzkleidung Kategorie III Chemikalienschutzhandschuhe und Bekleidung, PSA gegen Absturz, Atemschutz, NEU: Gehörschutz Achtung: • PSA ist vom Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen. • Kat. III tödliche Gefahren oder irreversible Gesundheitsschäden: jährliche Unterweisung durch den Arbeitgeber ist Pflicht. • Der Inhalt des Kapitels ”i Normen” dient zur Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen vorbehalten! Kategorie I geringe Risiken Konformitätserklärung notwendig Kategorie II weder in Kat I oder Kat III aufgeführte (mittlere) Risiken Konformitätserklärung notwendig, Baumusterung mit interner Kontrolle Kategorie III Risiken mit schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden Konformitätserklärung notwendig, Baumusterprüfung mit interner Kontrolle und externer Überwachung Die PSA-Kategorie III wurde aktuell um einige Risiken erweitert: Ertrinken, Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen, Hochdruckstrahl, Messerstiche sowie schädlicher Lärm (Gehörschutz) i/3

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