Übersicht Vorschriften/ Normen für Hautschutz Kosmetik-Verordnung EN 1223 Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen TRGS 401 Hautschutzplan Hautschutz: Das Auftragen der Hautschutzcreme vor und während der Arbeit sorgt dafür, dass Schmutz- und Schadstoffe nicht tief in die Haut eindringen können. Zusätzlich wird die Handreinigung erleichtert. Hautreinigung: Die verschmutzten Hände sollen gründlich, aber auch hautschonend während der Arbeit, nach den Pausen und nach Arbeitsende gereinigt werden. Je nach Stärke der Verschmutzung stehen mehrere Produkte zur Verfügung. Hautpflege: Zum Wiederaufbau des natürlichen Fett- und Feuchtigkeitsgehaltes wird die Hautpflegecreme nach der Arbeit aufgetragen. Handhygiene: Antimikrobielle Handreiniger und Handdesinfektionsmittel, die ohne Wasser verwendet Hautschutz Unsere Haut als größtes Organ ist besonders schutzwürdig. Mithilfe kosmetischer Produkte/ Hautschutzmittel können wir unsere Haut vor Umwelteinflüssen, wie Kälte, Nässe, Hitze oder Schmutz schützen. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffe einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder. Danach müssen Hausmittel als PSA vom Arbeitgeber zur Benutzung zur Verfügung gestellt werden, wenn die Wirksamkeit von Hautschutzmitteln nachgewiesen ist. Eine Gefährdung für Tätigkeiten mit Hautkontakt gegenüber Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen liegt vor, wenn bei 1.Feuchtarbeit oder 2. Tätigkeiten mit hautgefährdenden oder hautresorptiven Gefahrstoffen eine Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten nicht auszuschließen ist. Eine Gefährdung kann auch vorliegen, wenn die Gefahrstoffe nicht als solche gekennzeichnet sind. Kosmetika unterliegen nicht den Regelungen der GefahrstoffVerordnung. Gem. TRGS 220 sind Kosmetika von der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ausdrücklich ausgenommen. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber neben den Arbeitsschutzmaßnahmen auch die Ausstattung der Waschräume mit hygienischen Spendersystemen und geeigneten Mitteln zur Händereinigung zur Verfügung zu stellen. Hautschutzpläne sind dabei ein sinnvolles Hilfsmittel. Anwendung: wasserlösliche Berufsstoffe: z.B. Kühlschmierstoffmittel, Bohr-/Ölemulsion u.ä. stark haftende Berufsstoffe: z.B. Öle, Harze, Lacke o.ä. wasserunlösliche Berufsstoffe: z.B. Bohröle, Fette, Metallabrieb u.ä. Hinweise: • Reinigungsmittel stets entsprechend der Hautbelastung auswählen • Hautschutzmittel erleichtern die Hautreinigung • Hautschutzmittel begünstigen den Einsatz hautfreundlicher Reiniger • Keine „Kaltreiniger“ oder „Verdünner“ zur Handreinigung verwenden! • Unsachgemäße Hautreinigung provoziert Hauterkrankungen Hautschutz bei UV-Strahlung Alle Wellenlängen tragen zu Hautkrebs bei! UVA-Strahlen + UVB-Strahlen – an Arbeitsplätzen mit intensiver Sonneneinstrahlung UVC-Strahlen – an Arbeitsplätzen mit künstlichen UV Strahlungsquellen und Elektroschweißen Durch konsequente und regelmäßige Anwendung von Produkten für den beruflichen Hautschutz können berufsbedingte Hauterkrankungen verhindert werden! In Kombination mit schonender Hautreinigung und regenerierender Pflege soll dem Entstehen von Hautkrankheiten vorgebeugt werden. i/30 HAUTSCHUTZPLAN WERKSTATT & INDUSTRIE Anwendung HAUTSCHUTZ HAUTREINIGUNG HAUTPFLEGE wasserlösliche Berufsstoffe: z.B. Kühlschmierstoffmittel, Bohr-/Ölemulsion u.ä. stark haftende Berufsstoffe: z.B. Öle, Harze, Lacke u.ä. wasserunlösliche Berufsstoffe: z.B. Bohröle, Fette, Metallabrieb u.ä. (vor und während der Arbeit) mittlere Verschmutzungen durch wasserlösliche oder wasserunlösliche Berufsstoffe TECWERK Hautschutzcreme leichte Verschmutzung (1) TECWERK Hautreiniger - Haut und Haar mittlere Verschmutzung (2) TECWERK Handwaschpaste starke Verschmutzungen (3) TECWERK Handreiniger (nach der Arbeit) normale und beanspruchte Haut TECWERK Hautpflege-Emulsion TECWERK Hautschutzplan.indd 1 24.02.25 14:46
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