Vorschriften/ Normen für PSAgA DGUV Vorschrift 1: Allgemeine Vorschriften BGV D32/DGUV Vorschrift 75: Arbeiten an Masten, Freileitungen und Oberleitungsanlagen DGUV-R 112-198: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz EN 341 - Abseilgeräte EN 353-2 - mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung EN 354 - Verbindungsmittel EN 355 - Falldämpfer EN 358 - persönliche Schutzausrüstung für Haltefunktion und zur Verhinderung von Abstürzen EN 360 - Höhensicherungsgeräte EN 361 - Auffanggurte (seitliche Halteösen EN 358, Arbeiten in Hängepositionen EN813) EN 362 - Verbindungselemente (z.B. Karabinerhaken, Bergsteigerhaken) EN 363 - Auffangsysteme EN 365 - Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitungen, Wartung, regelmäßige Überprüfung, Instandsetzung, Kennzeichnung und Verpackung EN 795 - Anschlageinrichtungen (Mobile und permanente Anschlagpunkte) PSA gegen Absturz (PSAgA) PSA gegen Absturz wird als Produkt der Gefahrenkategorie III (tödliche oder irreversible Schäden) geführt: Absturzunfälle bilden einen besonderen Schwerpunkt des Unfall-Geschehens im Bereich der gewerblichen Wirtschaft. Jährlich kommt es in Deutschland zu etwa 7000 schweren und zum Teil tödlichen Absturzunfällen. Eine Absturzgefahr liegt vor, wenn der Höhenunterschied zwischen Absturzkante oder Standfläche und der Aufprallfläche größer als 1,0 m ist. Handelt es sich bei der Aufprallfläche nicht um eine feste und ausreichend große und tragfähige Fläche, sondern um Stoffe, in denen man versinken kann (z. B. Getreidesilo), spielt der Höhenunterschied keine Rolle (beträgt also 0 m), da sich die Gefährdung nicht aus dem Aufschlagen auf eine Fläche, sondern aus der Gefahr des Versinkens ergibt. Anschlagpunkt Der Auffanggurt hat die Aufgabe, die Stoßkraft an geeigneten Stellen in den Körper einzuleiten und die abstürzende Person während des Sturzes und auch danach so zu halten, dass Verletzungen, soweit es nach den Umständen möglich ist, vermieden werden. Auffanggurte müssen DIN EN 361 entsprechen. Alle Auffanggurte, die dieser Norm entsprechen, sind auch als Rettungsgurt verwendbar. Der Auffanggurt verfügt über eine oder zwei Auffangösen. Nur die Auffangösen sind geeignet, die im Falle eines Absturzes auftretenden Kräfte so weiterzuleiten, dass ein Verletzungsrisiko weitgehend ausgeschlossen ist. Soll der Auffanggurt gleichzeitig als Haltegurt verwendet werden, muss er über Halteösen verfügen. Zusätzlich sind solche Gurte mit Rückenplatten ausgestattet, um ein möglichst belastungsarmes Arbeiten zu ermöglichen. Was gehört alles zur Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz? Wie definiert man die Absturzhöhe? Die Absturzhöhe ”H” ist der senkrechte Höhenunterschied zwischen dem Arbeitsplatz ”A” bzw. der Absturzkante und der Auftrefffläche ”F”. i/26 Auffanggurt Verbindungsmittel mit Falldämpfer
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