Sicherheitsschuhe (S) DIN EN 20345, Schutzschuhe (P) DIN EN 20346 und Berufsschuhe (O) DIN EN ISO 20347 Kategroie Grundanforderung Zusatzanforderung SB PB OB I oder II keine S1 P1 O1 I Geschlossener Fersenbereich, antistatische Eigenschaften, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich S2 P2 O2 I Wie S1, P1, O1, zusätzlich: Wasserdurchtritt, Wasseraufnahme S3 P3 O3 I Wie S2, P2, O2, zusätzlich: Widerstand gegen Durchstich (metallische Einlage, Typ P), Profilsohle S3L P3L O3L I Wie S2, P2, O2, zusätzlich: Widerstand gegen Durchstich (nicht metallische Einlage, Typ PL), Profilsohle [NEU] S3S P3S O3S I Wie S2, P2, O2, zusätzlich: Widerstand gegen Durchstich (nicht metallische Einlage, Typ PS), Profilsohle [NEU] S4 P4 O4 II antistatische Eigenschaften, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich S5 P5 O5 II Wie S4, P4, O4, zusätzlich: Widerstand gegen Durchstich (metallische Einlage, Typ P), Profilsohle S5L P5L O5L II Wie S4, P4, O4, zusätzlich: Widerstand gegen Durchstich (nicht metallische Einlage, Typ PL), Profilsohle [NEU] S5S P5S O5S II Wie S4, P4, O4, zusätzlich: Widerstand gegen Durchstich (nicht metallische Einlage, Typ PS), Profilsohle [NEU] S6 P6 O6 I Wie S2, P2, O2, zusätzlich: Wasserdichtheit des Schuhs im zusammengebauten Zustand [NEU] S7 P7 O7 I Wie S3, P3, O3, zusätzlich: Wasserdichtheit des Schuhs im zusammengebauten Zustand [NEU] S7L P7L O7L I Wie S3L, P3L, O3L, zusätzlich: Wasserdichtheit des Schuhs im zusammengebauten Zustand [NEU] S7S P7S O7S I Wie S3S, P3S, O3S, zusätzlich: Wasserdichtheit des Schuhs im zusammengebauten Zustand [NEU] Zu unterscheiden ist bei Widerstand gegen Durchstich unter P – PL und PS: P: Metallische Einlagen, Typ/Symbol „P“, Prüfnagel Ø 4,5 mm mit Kegelspitze. Der zum Durchstechen des Schuhunterbaus an 4 unterschiedlichen Stellen niedrigste erforderliche Wert für die Kraft darf nicht geringer als 1.100 N sein. PL: Nichtmetallische Einlagen Typ/Symbol „PL“, Prüfnagel Ø 4,5 mm mit Kegelspitze. Beim Durchstechen des Schuhunterbaus an 4 unterschiedlichen Stellen mit der Kraft von 1.100 N darf kein Durchstich erfolgen. Zudem darf an keiner Prüfstelle eine Trennung der Schichten erfolgen. PS: Nichtmetallische Einlagen Typ/Symbol „PS“, Prüfnagel Ø 3 mm mit Kegelspitze. Der Mittelwert aus vier Prüfungen, der zum Durchstechen des Schuhunterbaus erforderlich ist, darf nicht geringer als 1.100 N sein. Kein Wert darf unter 950 N liegen. Rutschhemmung Rutschhemmung auf Boden aus Keramikfliesen mit Glycerin - Kennzeichnungssymbol ”SR” Zusatzanforderungen für besondere Anwendungen mit den entsprechenden Symbolen für die Kennzeichnung Zusatzanforderungen Symbol Durchtrittsicherheit P, PL, PS [ersetzt P] Elektrische Eigenschaften - Leitfähige Schuhe C - Antistatische Schuhe A - Elektrisch isolierende Schuhe nach EN 50321 Beständigkeit gegen widrige Umgebungseinflüsse - Wärmeisolierung des Sohlenkomplexes HI - Kälteisolierung des Sohlenkomplexes CI Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich E Wasserdichtheit WR Knöchelschutz AN Schnittfestigkeit CR Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme WPA [ersetzt WRU] Verhalten gegenüber Kontaktwärme HRO Kraftstoffbeständigkeit FO Mittelfußschutz M Halt auf Leitern LG [NEU] Überkappenabrieb SC [NEU] Rutschhemmung SR [ersetzt SRA, SRB, SRC] Fußschutz Sicherheitsschuhe sind vom Unternehmer zur Verfügung zu stellen und von den Beschäftigten zu benutzen, wenn mit Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, herabfallende oder herunterrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze oder scharfe Gegenstände oder durch heiße Stoffe, heiße oder ätzende Flüssigkeiten zu rechnen ist. Die Europäischen Normen (EN) für Schuhe im gewerblichen Gebrauch: EN ISO 20344 - Vorschriften zur Prüfung (für Hersteller und Prüfinstitute notwendig) EN ISO 20345 - Anforderungen an Sicherheitsschuhe (Kennzeichnung S) Zehenschutzkappe belastbar bis 200 Joule EN ISO 20346 - Anforderung an Schutzschuhe (Kennzeichnung P) Zehenschutzkappe belastbar bis 100 Joule EN ISO 20347 - Anforderungen an Berufsschuhe (Kennzeichnung O) Keine Zehenschutzkappe eingebaut Gültige Normen für Schweißer- und Gießerstiefel, Forststiefel, Feuerwehrstiefel und ESD Schuhe EN ISO 20349-2 - Anforderungen an Schweißer- und Gießerstiefel EN ISO 17249 - Anforderungen an Forststiefel DIN EN 15090 - Anforderungen für Feuerwehrstiefel EN ISO 61340 - Anforderungen für ESD Schuhe Grundanforderung I: Schuhe aus Leder oder anderen Materialien, hergestellt nach herkömmlichen Schuhfertigungsmethoden (z. B. Lederschuhe) bzw. II: Schuhe vollständig geformt oder vulkanisiert (Gummistiefel, Polymerstiefel, z. B. aus Polyurethan - PUR - für den Nassbereich) i/20
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