AS-KAT_2025-26_KAYSER Systems

i/7 4000370437 8000781142 Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von über 80 dB(A) oder einem Spitzenschalldruckpegel von über 135 dB(C) muss der Unternehmer den betroffenen Beschäftigten geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen. Ab 85 dB(A) sowie 137 dB(C) ist der Arbeitnehmer verpflichtet diesen zu verwenden. Auswahlprinzipien: • ausreichende Dämmwirkung • keine Überprotektion, Signal- und Warnerkennung dürfen nicht beeinträchtigt werden • Passform • Tragekomfort • Vereinbarkeit mit anderer am Kopf getragener PSA (Schutzhelm, Schutzbrille, Atemschutz) Beispiel: Die Lärmbelästigung beträgt +99 dB (A) Der SNR-Wert des Gehörschutzes, z.B. Kapselgehörschutz beträgt -28 dB (A) Abzug Korrekturwerte Herstellerangaben: +5 dB (A) Vorzuformende Stöpsel minus 9 dB, vorgeformte Stöpsel -5 dB (A); Kapsel -5 dB (A) und Otoplastiken -3 dB (A). 76 dB (A) Restlärm Somit ist der Gehörschutz in diesem Falle ausreichend, da er unter 80 dB(A) liegt. Korrekturfaktor KS Als Korrekturwerte Ks für die Benutzung von Gehörschutz in der Praxis werden verwendet: Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel Ks = 9 dB Fertig geformte Gehörschutzstöpsel Ks = 5 dB Bügelstöpsel Ks = 5 dB Kapselgehörschutz Ks = 5 dB Otoplastiken mit Funktionskontrolle Ks = 3 dB Exposition gegenüber unterschiedlichen Lärmpegeln Oft benötigen Anwender nicht nur Schutz vor Lärm, sondern müssen auch bei niedrigen Geräuschpegeln normal hören können, ohne den Gehörschutz abnehmen zu müssen. Zum Beispiel Alarme oder Fahrzeuge hören, während vor Lärmbelastung geschützt wird. Gehörschutz mit pegelabhängiger Technologie bietet sich an, um potenziell gesundheitsschädliche Geräusche bei Bedarf zu blockieren und trotzdem normal hören zu können, wenn sich nicht gedämpft werden. • Elektronische Gehörschutzstöpsel Der H-, der M- und der L-Wert geben den spezifischen Dämmwert bei unterschiedlichen Frequenzen an. H steht für „High“ und bezeichnet den Frequenzbereich zwischen 2.000 und 8.000 Hz. M steht für „Middle“ und bezeichnet den Frequenzbereich zwischen 1.000 und 2.000 Hz. L steht für „Low“ und bezeichnet den Frequenzbereich zwischen 63 und 1.000 Hz. Der SNR Wert (Singe-Number-Rating) ist der Wert, der vom bestehenden Lärmpegel abgezogen werden muss. Liegt die Differenz unter dem durch z.B. berufsgenossenschaftliche Vorschriften oder Arbeitsrichtlinien bestimmten Grenzwert, so ist der Gehörschutz ausreichend. Kommunikation bei Lärm Mit Gehörschützern mit integriertem Zwei-Wege-Funkgerät können Anwender bei Lärm klar kommunizieren.

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