AS-KAT_2025-26_KAYSER Systems

Alle Angebote in diesem Katalog sind speziell für Gewerbe, Handwerk, Handel und Industrie. Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Eine Preisanpassung während der Kataloglaufzeit behalten wir uns vor. ARBEITSSCHUTZ & BERUFSBEKLEIDUNG 2025/2026 PROFESSIONELLE SICHERHEIT VON A BIS Z

Normen und Informationen Kopf-, Augen-, Atem- und Gehörschutz Seite 1/1 – 1/98 Handschutz Fußschutz Arbeits- und Schutzkleidung PSA gegen Absturz Erste Hilfe Ausrüstungen Hautschutz, Waschraum- Ausstattung, Wischtücher Allgemeine Schutzprodukte Stichwortverzeichnis Artikelnummern-Index Seite 2/1 – 2/74 Seite 3/1 – 3/78 Seite 4/1 – 4/96 Seite 5/1 – 5/26 Seite 6/1 – 6/32 Seite 7/1 – 7/54 Seite 8/1 – 8/16 Seite 1 – 16 Seite i/1 – i/30 Inhalt Normen und Informationen Kopf-, Augen-, Atem- und Gehörschutz ab Seite 008 Handschutz ab Seite 008 Fußschutz ab Seite 008 Arbeits- und Schutzkleidung ab Seite 008 PSA gegen Absturz ab Seite 008 Erste-Hilfe-Ausrüstungen ab Seite 008 Hautschutz, Waschraumausstattung, Wischtücher ab Seite 008 Allgemeine Schutzprodukte ab Seite 008 Stichwortverzeichnis/ Artikelnummern-Index ab Seite 008 1 2 3 4 5 6 7 8 40 00… 40 00 349 024 7/22 40 00 349 425 7/22 40 00 349 626 7/22 40 00 354 497 7/22 40 00 354 498 7/22 40 00 354 527 3/72, 7/22 40 00 354 535 7/22 40 00 365 067 8/7 40 00 365 068 8/7 40 00 365 080 8/6 40 00 365 081 8/6 40 00 365 082 8/6 40 00 365 083 8/6 40 00 365 084 8/6 40 00 365 085 8/6 40 00 370 079 1/6 40 00 370 080 1/2 40 00 370 081 1/2 40 00 370 082 1/2 40 00 370 083 1/9 40 00 370 084 1/9 40 00 370 085 1/9 40 00 370 086 1/2 40 00 370 087 1/5 40 00 370 088 1/5 40 00 370 089 1/5 40 00 370 090 1/4 40 00 370 091 1/7 40 00 370 097 1/7 40 00 370 101 1/13 40 00 370 102 1/12 40 00 370 321 1/26 40 00 370 325 1/28 40 00 370 326 1/22 40 00 370 328 1/22 40 00 370 329 1/22 40 00 370 330 1/22 40 00 370 331 1/22 40 00 370 341 1/22 40 00 370 342 1/22 40 00 370 343 1/22 40 00 370 347 1/23 40 00 370 348 1/22 40 00 370 360 1/30 40 00 370 361 1/30 40 00 370 362 1/31 40 00 370 363 1/31 40 00 370 5 40 00 370 5 40 00 370 5 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00… 40 00 349 024 7/22 40 00 349 425 7/22 40 00 349 626 7/22 40 00 354 497 7/22 40 00 354 498 7/22 40 00 354 527 3/72, 7/22 40 00 354 535 7/22 40 00 365 067 8/7 40 00 365 068 8/7 40 00 365 080 8/6 40 00 365 081 8/6 40 00 365 082 8/6 40 00 365 083 8/6 40 00 365 084 8/6 40 00 365 085 8/6 40 00 365 086 8/6 40 00 365 087 8/6 40 00 365 088 8/6 40 00 370 079 1/6 40 00 370 080 1/2 40 00 370 081 1/2 40 00 370 082 1/2 40 00 370 083 1/9 40 00 370 084 1/9 40 00 370 085 1/9 40 00 370 086 1/2 40 00 370 087 1/5 40 00 370 088 1/5 40 00 370 089 1/5 40 00 370 090 1/4 40 00 370 091 1/7 40 00 370 097 1/7 40 00 370 101 1/13 40 00 370 102 1/12 40 00 370 106 1/13 40 00 370 114 1/13 40 00 370 116 1/13 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 00 370 ortverzeichnis Löschdecken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8/15 Löschdeckenbehälter . . . . . . . . . . . . . . .8/15 Löwenkopfketten. . . . . . . . . . . . . . . . . .4/80 Lufterfrischungssysteme. . . . . . . . . . . . . .7/34 M Maschinenputztücher . . . . . . . . . . . . . . .7/48 Maskenspender . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/60 Messer......................8/8-10 Messerköcher . . . . . . . . . . . . . . . . . 4/79-80 Messertaschen. . . . . . . . . . . . . . . . . 4/79-80 Microfaser-Reinigungstücher . . . . . . . . 1/3, 1/67 Mikrofasertücher. . . . . . . . . . . . 1/3, 1/67, 7/46 Schuhcremes....................3/72 Schuh-Deos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/72 Schuhreiniger . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/72 Schutzanzüge . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4/128 Schutzbrillen . . . . . . . . . . . . . 1/2-9, 1/46, 1/54 Schutzbrillen für Besucher . . . . . . . . . . . . . 1/3 Schutzbrillen für Brillenträger . . . . . . . . . . .1/10 Schutzhandschuhe . . . . . . . 2/2-46, 2/48-64, 4/65 Schutzhelme . . . . . . .1/42-44, 1/46-47, 5/11, 5/16 Schutzoveralls . . . . 4/113-117, 4/120, 4/122, 4/128 Schutzschildgläser . . . . . . . . . . . . . . . . .1/15 Schutzschirmscheiben . . . . . . . . . . . . . 1/52-53 Schutzüberzüge . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/69 Trapezklingen . . . . . . . . . . . . . . . . . .8/8-10 Traumabänder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5/4 Trekkingschuhe. . . . . . . . . . . . . . . . . 3/67-68 Trekking-Stiefel . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/68 Trikotputztücher . . . . . . . . . . . . . . . . . .7/48 Trittschlingen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5/4 T-Shirts . . . . . . . . 4/10, 4/29-30, 4/40, 4/44, 4/47, . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4/49, 4/55 Tücher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7/22 Türtraversen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5/10 U Überschuhe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/69 rzeichnis Löschdecken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8/15 Löschdeckenbehälter . . . . . . . . . . . . . . .8/15 Löwenkopfketten. . . . . . . . . . . . . . . . . .4/80 Lufterfrischungssysteme. . . . . . . . . . . . . .7/34 M Maschinenputztücher . . . . . . . . . . . . . . .7/48 Maskenspender . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/60 Messer......................8/8-10 Messerköcher . . . . . . . . . . . . . . . . . 4/79-80 Messertaschen. . . . . . . . . . . . . . . . . 4/79-80 Schuhcremes....................3/72 Schuh-Deos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/72 Schuhreiniger . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/72 Schutzanzüge . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4/128 Schutzbrillen . . . . . . . . . . . . . 1/2-9, 1/46, 1/54 Schutzbrillen für Besucher . . . . . . . . . . . . . 1/3 Schutzhandschuhe. . . . . . . 2/2-46, 2/48-64, 4/65 Schutzhelme . . . . . . .1/42-44, 1/46-47, 5/11, 5/16 Schutzoveralls . . . . 4/113-117, 4/120, 4/122, 4/128 Schutzschildgläser . . . . . . . . . . . . . . . . .1/15 Trapezklingen . . . . . . . . . . . . . . . . . .8/8-10 Traumabänder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5/4 Trekkingschuhe. . . . . . . . . . . . . . . . . 3/67-68 Trekking-Stiefel . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/68 Trikotputztücher . . . . . . . . . . . . . . . . . .7/48 Trittschlingen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5/4 T-Shirts . . . . . . . . 4/10, 4/29-30, 4/40, 4/44, 4/47, . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4/49, 4/55 Tücher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7/22 Türtraversen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5/10 40 00 349 024 40 00 349 425 40 00 349 626 40 00 354 497 40 00 354 498 40 00 354 535 40 00 365 067 8/7 40 00 365 068 8/7 40 00 365 080 8/6 40 00 365 081 8/6 40 00 365 082 8/6 40 00 365 083 8/6 40 00 365 084 8/6 40 00 365 085 8/6 40 00 370 079 1/6 40 00 370 080 1/2 40 00 370 081 1/2 40 00 370 082 1/2 40 00 370 083 1/9 40 00 370 084 1/9 40 00 370 085 1/9 40 00 370 086 1/2 40 00 370 087 1/5 40 00 370 088 1/5 40 00 370 089 1/5 40 00 370 090 1/4 40 00 370 091 1/7 40 00 370 097 1/7 40 00 370 101 40 00 370 102 40 00 370 321 40 00 370 325 40 00 370 326 40 00 370 328 40 00 370 329 40 00 370 330 40 00 370 331 40 00 370 341 40 00 370 342 40 00 370 343 40 00 370 347 40 00 370 348 40 00 370 360 40 00 370 361 40 00 370 362 40 00 370 363 40 00 370 5 40 00 370 5 40 00 370 5 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 Löschdecken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8/15 Löwenkopfketten. . . . . . . . . . . . . . . . . .4/80 Lufterfrischungssysteme. . . . . . . . . . . . . .7/34 Messerköcher . . . . . . . . . . . . . . . . . 4/79-80 Messertaschen. . . . . . . . . . . . . . . . . 4/79-80 Mikrofasertücher. . . . . . . . . . . . 1/3, 1/67, 7/46 Schuh-Deos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/72 Schuhreiniger . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/72 Schutzanzüge . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4/128 Schutzbrillen . . . . . . . . . . . . . 1/2-9, 1/46, 1/54 Schutzbrillen für Besucher . . . . . . . . . . . . . 1/3 Schutzbrillen für Brillenträger . . . . . . . . . . .1/10 Schutzschildgläser . . . . . . . . . . . . . . . . .1/15 Schutzschirmscheiben . . . . . . . . . . . . . 1/52-53 Schutzüberzüge . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/69 Trapezklingen . . . . . . . . . . . . . . . . . .8/8-10 Traumabänder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5/4 Trekkingschuhe. . . . . . . . . . . . . . . . . 3/67-68 Trekking-Stiefel . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/68 Trikotputztücher . . . . . . . . . . . . . . . . . .7/48 Trittschlingen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5/4 T-Shirts . . . . . . . . 4/10, 4/29-30, 4/40, 4/44, 4/47, . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4/49, 4/55 Tücher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7/22 Türtraversen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5/10 Überschuhe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/69 ABCIKL EN ISO 20471 EN 342

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SDB Gefahrgut- und/oder Gefahrstoffartikel, bitte beachten Sie die Sicherheits- datenblätter. Diese finden Sie unter www.nordwest.com/downloads Auf einen Blick SO BESTELLEN SIE GANZ EINFACH Für Ihre Bestellung genügen die 10-stellige Artikelnummer (Art.-Nr.) und die Bestellmenge. Tabellenaufbau: Breite [mm] Höhe [mm] Länge [mm] Gewicht [kg] VE Art.-Nr. EUR KS 92 32 346 1,5 12 + 1234 567 890 2,15 1) ZX34 125 40 463 3,0 6 + 0123 456 789 4,20 1) ZJ08 160 50 618 30 2345 678 901 56,70 ZX34 200 60 634 44 9876 543 210 102,00 ZX34 Artikel nicht paketversandfähig. Lieferung erfolgt per Spedition. Mit zusätzlichen Kosten ist zu rechnen. Lieferauskunft Ohne Kennzeichnung in 24 Stunden* / = bedeutet in der Regel innerhalb einer Woche – Rücknahme nur im Ausnahmefall gegen Kostenerstattung. = Lieferzeit auf Anfrage VE = Verpackungseinheiten Bei Berücksichtigung der VE erhalten Sie die Artikel in Originalverpackung + = Handlingsaufschlag Bei diesen Artikeln ist ein Anbruch der VE möglich. Dafür wird ein Aufschlag von 15% berechnet. Rechtliche Hinweise Arbeitsschutzkatalog Herausgeber: NORDWEST Handel AG Robert-Schuman-Straße 17 D-44263 Dortmund info@nordwest.com www.nordwest.com Geschäftsfeld Handwerk-Industrie (WTA) Registernummer und Registergericht: HRB 28436 Amtsgericht Dortmund Vorstand: Jörg Axel Simon Michael Rolf Thorsten Sega Vorsitzender des Aufsichtsrates: Martin Helmut Bertinchamp Der Nachdruck sowie jede Art von Vervielfältigung – auch auszugsweise – sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers zulässig. *Angaben zu den jeweiligen Lieferfristen verstehen sich als voraussichtliche Lieferzeiten bei Lieferungen innerhalb Deutschlands. Grundsätzlich erfolgen alle Lieferungen innerhalb Deutschlands frei Bordsteinkante. Sonderkonditionen und längere Lieferfristen gelten für Lieferungen auf Inseln oder außerhalb Deutschlands. Alle Preise sind freibleibend. Bei den abgedruckten Preisen handelt es sich um unverbindliche Preis- empfehlungen. Eine Preisanpassung während der Kataloglaufzeit wird vorbehalten. Alle genannten Preise verstehen sich per Stück, Paar oder Verpackungseinheit wie beschrieben sowie netto ohne Umsatzsteuer. Der jeweils gültige Legierungszuschlag wird separat berechnet. Die Angaben gelten nur gegenüber gewerblichen Abnehmern. Die in diesem Katalog veröffentlichten Angaben entsprechen dem Informationsstand zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses (04.2025). Spätere Änderungen können aus prodktions- technischen Gründen keine Berücksich- tigung finden. Etwaige Herstellergarantien werden neben den Artikeln hervorgehoben gekennzeichnet. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Die Haftung für Druckfehler sowie fehlerhafte techni- sche Angaben und Abbildungen wird ausgeschlossen. Abbildungen können, z.B. bei Neugestaltung der Produkte durch den Hersteller, abweichen. Wenn nicht anders angegeben, Lieferung ohne Inhalt / Zubehör. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die entweder in diesem Katalog abgedruckt sind oder von Ihnen bei Vertragsabschluss zur Kenntnis genommen werden können. Sie haben das Recht im Fall von Art. 21 Absatz 1 und 2 DS-GVO der Datenverarbeitung zu widersprechen. Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen der NORDWEST Handel AG (einsehbar unter www.nordwest.com/datenschutz). Die Gültigkeit ist auf den Zeitraum vom 01.09.2025 bis 31.08.2026 beschränkt. Mit Erscheinen dieses Kataloges verliert der bisherige Katalog seine Gültigkeit – gleich ob als Druckwerk oder in elektronischer Anzeigeform. Impressum Während der Kataloglaufzeit und spätestens bis zum 31.12.2025 erfolgt eine Markenumstellung von ,,PROMAT” auf “TECWERK”. Es ist also möglich, dass Sie das bestellte Produkt vor dem 31.12.2025 ggf. noch mit der bisherigen Marke ,,PROMAT” erhalten. Produkt und Qualität sind dabei identisch.

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i/1 NORMEN UND INFORMATIONEN Einleitung ab Seite x Kopf-, Augen, -Atem, und Gehörschutz ab Seite x Augenschutz ab Seite x Gehörschutz ab Seite x Kopfschutz ab Seite x Atemschutz ab Seite x Handschutz ab Seite x Fußschutz ab Seite x Schutzbekleidung ab Seite x PSA 9A ab Seite x Erste Hilfe ab Seite x Hautschutz ab Seite x ab Seite 2 Augenschutz ab Seite 4 Gehörschutz ab Seite 6 Kopfschutz ab Seite 12 Atemschutz ab Seite 14 Handschutz ab Seite 17 Fußschutz ab Seite 20 Schutzbekleidung ab Seite 22 PSA Absturzsicherung ab Seite 26 Erste Hilfe ab Seite 29 Hautschutz ab Seite 30 Foto: NORDWEST Handel AG

Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation Die Gefährdungsbeurteilung ist laut ArbSchG vom Arbeitgeber regelmäßig durchzuführen, d.h. je nach Art der Tätigkeit und Anzahl der Beschäftigten muss das Gefährdungspotential des jeweiligen Arbeitsplatzes geprüft und dokumentiert werden. Im Sinne der Gefährdungsbeurteilung ist das STOP-Prinzip anzuwenden. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) regelt für alle Tätigkeitsbereiche im beruflichen Alltag die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten der Arbeitgeber sowie die Pflichten und Rechte der Beschäftigten. Rechtsgrundlagen für den Arbeitsschutz Auszug aus dem Arbeitsschutzgesetz: § 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. § 15 Pflichten der Beschäftigten (1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. (2) Im Rahmen des Absatzes 1 haben die Beschäftigten insbesondere Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden. > S – Substitution: Zuerst sollte geprüft werden, ob eine Gefahrenquelle durch eine weniger gefährliche Alternative ersetzt werden kann. > T – Technische Schutzmaßnahmen: Wenn eine Substitution nicht möglich ist, sollten technische Schutzmaßnahmen in Betracht gezogen werden. (z. B. Absauganlagen) > O – Organisatorische Schutzmaßnahmen: Falls technische Maßnahmen nicht ausreichen, können organisatorische Maßnahmen helfen. Hierzu zählen beispielsweise Pausenregelungen, um die Konzentration aufrechtzuerhalten. > P – Persönliche Schutzausrüstung: Erst wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft sind, sollten persönliche Schutzausrüstungen (PSA) wie Helme, Handschuhe oder Schutzbrillen in Betracht gezogen werden. Weitere rechtliche Anforderungen an die ordentliche Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung finden Sie in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) und im Regelwerk der DGUV Pflichten des Arbeitgebers Der Arbeitsgeber ist nach § 3 ArbSchG verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zum Schutz arbeitsbedingter Gesundheitsschädigungen für den Arbeitnehmer vorzunehmen. Um das Verletzungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, muss das Gefährdungspotential der einzelnen Arbeitsplätze stets geprüft und ggf. durch entsprechende Maßnahmen angepasst werden. Ziel dieser Gefährdungsbeurteilung sollte sein, den Arbeitsplatz möglichst gesundheitsförderlich für den Mitarbeiter zu gestalten und vor potenziellen Arbeitsunfällen vorzubeugen. Zur Orientierung dient das TOP Prinzip: > Technisch technische Maßnahmen zur Unfallvermeidung > Organisatorisch organisatorische Maßnahmen zur Unfallvermeidung > Persönlich persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen Unterweisung Um die Gefahren am Arbeitsplatz weiter einzudämmen, ist der Arbeitgeber gem. § 12 ArbSchG verpflichtet, die Mitarbeiter kontinuierlich zu schulen und auf eventuale Gefährdungen hinzuweisen. Jede Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung des jeweiligen Tätigkeitsbereiches angepasst und in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Besondere Anforderungen gelten bei PSA der Kat. III. DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention § 31 Besondere Unterweisung Für persönliche Schutzausrüstung, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, hat der Unternehmer die nach § 3 Abs. 2 der PSA-Benutzerverordnung bereitzuhaltende Benutzungsinformation den Versicherten im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Bei den hier in Betracht kommenden persönlichen Schutzausrüstung, z. B. Atemschutzgeräten sowie persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz oder Chemikalien, muss davon ausgegangen werden, dass der Benutzer die Gefahr und die damit in Verbindung stehenden unmittelbaren Wirkungen nicht rechtzeitig erkennen kann, dies gilt gegebenenfalls auch für persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken. Die Benutzungsinformation enthält die wesentlichen Herstellerinformationen. Sie dient unter anderem als Grundlage für die Erstellung der Betriebsanweisung und muss hinsichtlich Form und Sprache für die Benutzer verständlich abgefasst sein. Unterweisungen mit Übung sind vor der ersten Benutzung und anschließend nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durchzuführen. Ziel der Übungen ist neben einer sicheren Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung im Rahmen der jeweiligen Arbeitsaufgaben auch das richtige Verhalten in kritischen Situationen. i/2

§ 15 Pflichten der Beschäftigten (1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. (2) Im Rahmen des Absatzes 1 haben die Beschäftigten insbesondere Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden. Pflichten der Beschäftigen Nach § 15 ArbSchG sind die Beschäftigten verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitsgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit während der Arbeit Sorge zu tragen und für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. Die vom Arbeitgeber gestellten Arbeitsmittel müssen vom Mitarbeiter bestimmungsgemäß verwendet und auf augenscheinliche Mängel geprüft werden. Was ist PSA? Persönliche Schutzausrüstung im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung. z. B. Schweißerschutzkleidung, Warnschutzkleidung, Chemikalienschutzkleidung, Atemschutz, Schutzbrillen, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, PSA gegen Absturz. NICHT dazu gehört z. B. Arbeitsbekleidung ohne ausgewiesene Schutzfunktion gemäß Europäischer Norm (EN). PSA-Kategorien Um Unfälle zu vermeiden, müssen PSA den situativen Anforderungen entsprechen, da jeder Arbeitsbereich unterschiedliche Gefahrenquellen mit sich bringt. Zur Unterscheidung ihrer Schutzgrade führt die PSA-Verordnung EU 2016/425 drei PSA-Kategorien an. Diese basieren auf einer Abstufung nach der zu erwartenden Verletzungsschwere. Mit der Kategorisierung werden zugleich verschiedene Verfahren zur Konformitätsbewertung der Produkte initiiert. Das heißt, die Art und Weise, durch welche Verfahren der Hersteller von PSA seine Produkte CE-kennzeichnen darf, hängt von der Zuordnung in eine der drei Kategorien ab. PSA wird je nach Gefährdung in 3 verschiedene Risikokategorien eingestuft. EU-Konformitätserklärung Die schriftliche Konformitätserklärung ist eine schriftliche Erklärung des Herstellers oder Importeurs darüber, dass sein Produkt den europäischen Richtlinien und Normen entspricht. Die Konformitätserklärung wird mit der Kennzeichnung des Produkts mit dem CE-Zeichen abgeschlossen. Produktbeispiele Kategorien: Kategorie I Gartenhandschuhe, Unterziehhandschuhe Baumwolle Kategorie II Sicherheitsschuhe EN 20345, Strickhandschuhe mit Nitrilbeschichtung, Schutzbrillen, Warnschutzkleidung Kategorie III Chemikalienschutzhandschuhe und Bekleidung, PSA gegen Absturz, Atemschutz, NEU: Gehörschutz Achtung: • PSA ist vom Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen. • Kat. III tödliche Gefahren oder irreversible Gesundheitsschäden: jährliche Unterweisung durch den Arbeitgeber ist Pflicht. • Der Inhalt des Kapitels ”i Normen” dient zur Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen vorbehalten! Kategorie I geringe Risiken Konformitätserklärung notwendig Kategorie II weder in Kat I oder Kat III aufgeführte (mittlere) Risiken Konformitätserklärung notwendig, Baumusterung mit interner Kontrolle Kategorie III Risiken mit schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden Konformitätserklärung notwendig, Baumusterprüfung mit interner Kontrolle und externer Überwachung Die PSA-Kategorie III wurde aktuell um einige Risiken erweitert: Ertrinken, Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen, Hochdruckstrahl, Messerstiche sowie schädlicher Lärm (Gehörschutz) i/3

Augenschutz Bedeutung Europäische Normen - PSA / EN-Kennzeichnungen: Grundstandards: EN165 Persönlicher Augenschutz – Wörterbuch genormter Begriffe im Augenschutz EN166 Persönlicher Augenschutz – Allgemeine Anforderungen EN167 Persönlicher Augenschutz – Optische Prüfverfahren EN168 Persönlicher Augenschutz – Nicht-Optische Prüfverfahren Standards nach Filtern (Linsen): EN169 Filter für Schweißarbeiten und bei verwandten Verfahren EN170 Filter zum Schutz vor Ultraviolettstrahlen (UV) EN171 Infrarot (IR-Filter) EN172 Sonnenschutzfilter für die Industrie Schweißen: EN175 Geräte für Augen- und Gesichtsschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren EN207 Filter für Laserstrahlung EN379 Automatische Schweißerschutzfilter Was Sie über die neue EN ISO 13321 Norm wissen müssen. Die EN166 wird zukünftig durch die neue EN ISO16231 ersetzt. Die Übergangsfrist wird am 11. November 2025 ablaufen. Auch nach dem 12. November 25 dürfen weiterhin Produkte verkauft bzw. genutzt werden, welche nach der EN166 zertifiziert ist. Alle Augen- und Gesichtsschutzausrüstungen, die nach diesem Stichtag zertifiziert werden, müssen der neuen Norm (EN ISO 16321) entsprechen. Das Produkt, das mit der alten Norm (EN 166) zertifiziert ist, ist jedoch bis zum Ablaufdatum des CE-Zertifikats weiterhin konform. Auch nach dem 12. November 25 dürfen weiterhin Produkte verkauft bzw. genutzt werden, welche nach der EN166 zertifiziert ist. Endkunden sollten die Zertifikate/Dokumente und die zugehörigen Kennzeichnungen überprüfen, bevor sie das Produkt kaufen oder verwenden Die Auswahl der geeigneten PSA ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber. Scheibenmaterial, Scheibentönungen/Filterauswahl bietet zum Beispiel Schutz bei /vor Anwendung Abbildung Polycarbonat Mechanische Arbeiten unter guten Sichtbedingungen Industrie, Bauwesen, Handwerk, Allgemeine Fertigung, Freizeit- und Hobbybereich Acetat Arbeiten im Labor, mit Flüssigkeiten, Chemikalien, Lösemittel, Umgebungen mit hoher Luftfeuchtigkeit Chemie, Chemielabore, Lackiererei, Arbeiten für die chemische Industrie Klare Sichtscheibe UV-Licht, bietet besonders scharfe Durchsicht Zum Beispiel zum Schutz gegen Schleifpartikel, bietet besonders gute Durchsicht Gelbe Sichtscheibe Absorbiert ultraviolettes Licht, wo scharfes Sehen und Kontrast erforderlich ist, filtert trübes Licht heraus gut geeignet für Außenarbeiten bei Dämmerung, im Halbdunkeln oder an nebeligen Tagen (nicht zum Autofahren) Graue Sichtscheibe Reduziert Blendung und grelles Licht, bietet gute Farberkennung Zum Beispiel für städtische Arbeitnehmer, Streckenposten I/O – Indoor / Outdoor Ideal für den Einsatz bei wechselnden Lichtverhältnissen im Innen- und Außenbereich, reflektiert Sonnenlicht, ohne zu stark abzudunkeln Der perfekte Schutz für Gabelstaplerfahrer Blau verspiegelte Sichtscheibe Schutz vor starker Sonneneinstrahlung. Die Verspiegelung an der Außenseite der Scheibe reflektiert das Licht, statt es zu absorbieren Ideal für den Einsatz bei Außenarbeiten Infrarot-Filter (IR) Es werden unterschiedliche Schutzstufen angeboten Für Schweißarbeiten geignet Augenschutz mit Sehstärke (+1 / + 1,5 / + 2 / +2,5 / +3 Die Scheibe ist im unteren Bereich mit einem Lesebereich erhältlich Für Detailarbeiten geeignet Gefahren für die Augen in der Arbeitswelt: Die Augen, unser wichtigstes Sinnesorgan, sind empfindlich gegen vielfältige Gefährdungen. Daher werden verschiedenartige Formen der Schutzausrüstung (z.B. Bügelbrillen, Vollsichtschutzbrillen, Schweißer-Schutzbrillen, Schutzbrille mit Helmbefestigung, Visiere) für die Augen angeboten. Das Auge oder auch das Gesicht kann durch folgende Einflüsse geschädigt werden: · Mechanisch (wie Stoß, Stäube und Festkörper, wie z.B. Späne, Splitter, Körner), · Optisch (je nach Wellenlänge Unterscheidung in UV-, IR-Strahlung, sichtbares Licht), · Laserstrahlung · Chemisch (Dämpfe, Nebel, Rauch, Säuren, Laugen, Lösungen) · Thermisch (geschmolzene Metallspritzer, Wärmestrahlung, heiße Flüssigkeiten) · Besondere Einwirkungen (Röntgenstrahlen, Störlichtbogen, biologische Einwirkungen usw.) i/4

Beispiel: 2C-1.2 X 1S-166 S CE Schutzstufe: 2C (UV-Schutzfilter mit guter Farberkennung) Schutzstufe (Filter): 1.2 (klar – 100% - 74,4 %) Kennbuchstabe Herstellers1: x Optische Klasse: 1 Kennzeichnung/Norm: EN166 Mechanische Festigkeit: S (erhöhte Festigkeit) 1 Der Hersteller ist der Verantwortliche für die PSA und der Eigentümer des Zertifkats. Einzelne oder mehrere Buchstaben und Symbole können verwendet werden. Schutzstufe: Die Schutzstufe gibt an, vor welcher optischen Strahlung geschützt wird, sowie die Lichtdurchlässigkeit des Filters Strahlungstyp Schutzstufe und Lichtdurchlässigkeit Vorzahl Strahlung Zahl Scheibe Keine Schweißen 1,2¹ Klar 2 UV-Schutzfilter (EN170) 1,7 IN/OUT, UVR, gelb, klar verspiegelt 2C oder 3 UV-Schutzfilter mit guter Farberkennung (EN170) 2,5 Bronze, braun, rauch 4 Infrarot-Schutzfilter (EN171) 3.1 G15 Dunkelbronze, dunkelgrau, rauch, blau oder rot verspiegelt 5 Sonnenschutzfilter (Heißbetriebe) (EN172) 3,4,5,...11 Schweißen 6 Sonnenschutzfilter mit Infrarot-Spezifikationen (EN172) ¹Wichtig: Ab einer Schutzstufe 4,0 sind Schutzbrillen im gewerblichen Bereich für den Straßenverkehr nicht mehr zugelassen. Die optische Klasse gibt die optische Qualität der Sichtscheibe an 1 Für Arbeiten mit besonders hohen Anforderungen an die Sehleistung für den Dauergebrauch sowie für Vorsatzscheiben, keine optische Verzerrung 2 Für Arbeiten mit durchschnittlichen Anforderungen an die Sehleistung 3 Nur in Ausnahmefällen für grobe Arbeiten ohne größere Anforderungen an die Sehleistung und nicht für den Dauergebrauch Schutz gegen Teilchen hoher Geschwindigkeiten Mech. Festigkeit Kurzzeichen Mech. Festigkeit Anforderung Max. Geschwindigkeit Stahlkugel Gewicht Scheibenmaterial Brillen Vollsichtbrillen Visiere A (T) Hohe Schlagenergie 190 m/s Ø 6 mm 0,86 g Polycarbonat x B (T) Mittlere Schlagenergie 120 m/s Ø 6 mm 0,86 g Polycarbonat x x F (T) Niedrige Schlagenergie 45 m/s Ø 6 mm 0,86 g Polycarbonat, Acetat x x x S Erhöhte Festigkeit 5,1 m/s Ø 22 mm 43 g CR39, Sicherheitsglas x x x T: Wenn dem Buchstabe der Schlagenergie (F, B oder A) der Buchstabe T folgt, schützt die Fassung gegen Schlagenergie mit extremen Temperaturen (-5 °C / +55 °C) Augenschutz – gewusst wie! Leicht verletzbar – einfach zu schützen! Damit die Brillenauswahl für den Einsatzbereich erfolgen kann, sind sowohl Sichtscheiben wie auch Fassungen mit Kennbuchstaben und Ziffern versehen. Beispiel: 2C-1.2 X 1S-166 S CE Beispiel: x-EN166-S CE Kennbuchstabe Herstellers1: x Kennzeichnung/Norm: EN166 Mechanische Festigkeit: S (erhöhte Festigkeit) 1 Der Hersteller ist der Verantwortliche für die PSA und der Eigentümer des Zertifkats. Einzelne oder mehrere Buchstaben und Symbole können verwendet werden. Beispiel der Rahmenkennzeichnung: Bei Vollsichtbrillen und Visieren wird angegeben, für welche speziellen Anwendungen das Produkt geeignet ist: Kurzzeichen Verwendungsbereich Brillen Vollsichtbrillen Visiere Keines Grundverwendung Nicht festgelegte mechanische Risiken und Gefährdung durch ultraviolette, sichtbare und infrarote Strahlung und Sonneneinstrahlung x x x 3 Flüssigkeiten Flüssigkeiten (Tropfen und Spritzer) x x 4 Grobstaub Staub mit einer Korngröße > 5 µm x x 5 Gas- und Feinstaub Gase, Dämpfe, Nebel, Rauch und Staub mit einer Teilchengröße <> 5 µm x 8 Störlichtbogen Elektrischer Lichtbogen bei Kurzschluss in elektrischen Anlagen x 9 Schmelzmetall und heiße Festkörper Spritzer von Schmelzmetallen und Durchdringen heißer Festkörper x x Zertifizierungsstelle: Die Nummer der Zertifizierungsstelle wird nur bei PSA Kategorie III verlangt. Es handelt sich um ein 4-stelligen Code, der die Zertifizierungsstelle angibt, welche das Zertifikat ausgestellt hat und dazu verpflichtet ist, die PSA jährlich auf Funktionalität zu überprüfen. Bedeutung der Scheibenkennzeichnung: Die zusätzlichen Anforderungen erfüllen weitere Leistungen der Schutzbrille Schutz vor K Beschädigung durch kleine Teilchen (verkratzen) N Beständigkeit gegen Beschlagen (antifog) T Widerstand gegen Stöße (äußerste Temperatur -5 °C / +55 °C) H Tragekörper für kleine Kopfgrößen R Verstärkte Reflexion von IR (>60 %) 2000 370 080 i/5

i/6 2000 370 409 2000 370 293 2000 370 288 Bedeutung der EN-Kennzeichnungen / Normen: EN 352-1 Kapselgehörschützer EN 352-2 Gehörschutzstöpsel, Otoplastiken EN 352-3 Kapselgehörschützer m. Helmbefestigung EN 352-4 Pegelabhängige Kapselgehörschützer EN 352-5 Kapselgehörschützer mit aktiver Geräuschkompensation EN 352-6 Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtung EN 352-7 Pegelabhängige dämmende Gehörschutzstöpsel EN 458 Empfehlung von Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung von Gehörschutz Gehörschutz Hinweis: Gehörschutz wird nach der neuen PSA-Verordnung unter Kate- gorie III (tödliche bzw. irreversible Schäden) geführt. Vor der ersten Benutzung und danach einmal jährlich hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die herrschende Lärmgefährdung zu informieren sowie über geeignete Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Gehörschützer sind persönliche Schutzausrüstungen, die durch Schalldämmung die Einwirkung des Lärms auf das menschliche Gehör so weit verringern, dass die Entwicklung einer Lärmschwerhörigkeit vermieden wird. Lärmschwerhörigkeit entsteht oft unbemerkt über lange Zeit und erzeugt keinen Schmerz. Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar! Bedeutung der EN-Kennzeichnungen / Normen: Exposition gegenüber Dauerlärm Wenn Mitarbeiter kontinuierlich Lärm ausgesetzt sind, können passive Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschützer einen kostengünstigen, wirksamen Gehörschutz bieten.

i/7 4000370437 8000781142 Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von über 80 dB(A) oder einem Spitzenschalldruckpegel von über 135 dB(C) muss der Unternehmer den betroffenen Beschäftigten geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen. Ab 85 dB(A) sowie 137 dB(C) ist der Arbeitnehmer verpflichtet diesen zu verwenden. Auswahlprinzipien: • ausreichende Dämmwirkung • keine Überprotektion, Signal- und Warnerkennung dürfen nicht beeinträchtigt werden • Passform • Tragekomfort • Vereinbarkeit mit anderer am Kopf getragener PSA (Schutzhelm, Schutzbrille, Atemschutz) Beispiel: Die Lärmbelästigung beträgt +99 dB (A) Der SNR-Wert des Gehörschutzes, z.B. Kapselgehörschutz beträgt -28 dB (A) Abzug Korrekturwerte Herstellerangaben: +5 dB (A) Vorzuformende Stöpsel minus 9 dB, vorgeformte Stöpsel -5 dB (A); Kapsel -5 dB (A) und Otoplastiken -3 dB (A). 76 dB (A) Restlärm Somit ist der Gehörschutz in diesem Falle ausreichend, da er unter 80 dB(A) liegt. Korrekturfaktor KS Als Korrekturwerte Ks für die Benutzung von Gehörschutz in der Praxis werden verwendet: Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel Ks = 9 dB Fertig geformte Gehörschutzstöpsel Ks = 5 dB Bügelstöpsel Ks = 5 dB Kapselgehörschutz Ks = 5 dB Otoplastiken mit Funktionskontrolle Ks = 3 dB Exposition gegenüber unterschiedlichen Lärmpegeln Oft benötigen Anwender nicht nur Schutz vor Lärm, sondern müssen auch bei niedrigen Geräuschpegeln normal hören können, ohne den Gehörschutz abnehmen zu müssen. Zum Beispiel Alarme oder Fahrzeuge hören, während vor Lärmbelastung geschützt wird. Gehörschutz mit pegelabhängiger Technologie bietet sich an, um potenziell gesundheitsschädliche Geräusche bei Bedarf zu blockieren und trotzdem normal hören zu können, wenn sich nicht gedämpft werden. • Elektronische Gehörschutzstöpsel Der H-, der M- und der L-Wert geben den spezifischen Dämmwert bei unterschiedlichen Frequenzen an. H steht für „High“ und bezeichnet den Frequenzbereich zwischen 2.000 und 8.000 Hz. M steht für „Middle“ und bezeichnet den Frequenzbereich zwischen 1.000 und 2.000 Hz. L steht für „Low“ und bezeichnet den Frequenzbereich zwischen 63 und 1.000 Hz. Der SNR Wert (Singe-Number-Rating) ist der Wert, der vom bestehenden Lärmpegel abgezogen werden muss. Liegt die Differenz unter dem durch z.B. berufsgenossenschaftliche Vorschriften oder Arbeitsrichtlinien bestimmten Grenzwert, so ist der Gehörschutz ausreichend. Kommunikation bei Lärm Mit Gehörschützern mit integriertem Zwei-Wege-Funkgerät können Anwender bei Lärm klar kommunizieren.

i/8 Ticken einer Uhr 20 dB Rasenmäher 90 dB Traktor/Handbohrer 97 dB Staubsauber 80 dB Straßenverkehr 78 dB Klimaanlage 60 dB Elektrotransformator 45 dB Druckluft-Niethammer 124 dB Hammerbohrer 114 dB Kettensäge 110 dB Spitzenpegel 165 dB Motorrad 100 dB Blätterrauschen 30 dB Kühlschrankbrummen 40 dB Bodenventilator 50 dB Flugzeugstart 140 dB 60 70 80 90 100 110 120 130 140 150 160 Unterhaltung 65 dB 10 20 30 40 50 Rockkonzert 105 dB Jagdgewehr Kaliber 12gel G L G D Ofü Dezibelskala: Die Dezibelskala ist logarithmisch aufgebaut. Eine Lärmbelastung von 95 dB wird vom Menschen doppelt so laut wie 85 dB wahrgenommen. Physikalisch gemessen liegt in diesem Bereich sogar eine Verzehnfachung des Schalldrucks vor. Bei einer täglichen Lärmbelastung von 8 Stunden sind 85 dB genauso gefährlich wie 88 dB bei einer Lärmbelästigung von 4 Stunden.

i/9 Gefährlicher Lärmbereich Gefährlich bei Dauerbelastung Ohne Gefahr für das Gehör Absolute Schmerzgrenze Grenze der Gehörschädigung Hörschwelle 4000 370 313 Schaffen Sie ein Bewußtsein für Lärmpegel und das Tragen von Gehörschutz Mithilfe eines Schallpegelmessgerätes haben Sie die Möglichkeit, Messungen von Geräuschpegeln durchzuführen.

i/10 Ein geprüfter und zugelassener Gehörschutz mit der geeigneten Schalldämmung, der ständig und richtig getragen wird, vermeidet die Gehörschädigung! Bitte beachten Sie zur richtigen Handhabung und Pflege die Hinweise in der Gebrauchsanleitung. Wann nutze ich welche Gehörschützer? Vorzuformende Gehörschutzstöpsel Vorgeformte Gehörschutzstöpsel Gehörschutzstöpsel mit Stiel Bügel- gehör- schutz Kapselgehör- schutz Otoplastiken Aktiver Kapselgehörschutz Umfeld Schmutzige Arbeitsumgebung Q Q Q Q K Q Metalldetektierbarkeit Q Q Q Temperatur hoch Q Q Q Q Q Temperatur niedrig K K K Q Q Hygienevorschriften Q Q Q Q K Hoher Kommunikationsbedarf Q Anwendungsdauer Tragedauer kurz Q Q Q Q Tragedauer mit Unterbrechung K K Q K K Tragedauer lang Q Q Q Q Kombination mit Augenschutz Q Q Q Q Q Unternehmer- präferenz Ausgabe durch Wandspender Q Besuchergruppe Q Wiederverwendbarkeit K K K Q Q Q Einwegverwendung Q Wechselnde Belegschaft Q Q Anwenderpräferenz Medizinische Unverträglichkeit K Q Q Druckempfindlicher Gehörgang K K Q K Unsichtbarkeit K Q K Angepasster Gehörschutz Q Legende: Q = optimal K = teilweise geeignet leer = nicht geeignet Quelle: 3M

i/11 Wie setze ich einen Gehörschutzstöpsel richtig ein? 1.) Vor dem Einsetzen Gehörschutzstöpsel mit sauberen Fingern zu einer dünnen Rolle formen. 2.) Mit einer Hand über Kopf das Ohr nach hinten, oben und außen ziehen, mit der anderen Hand den Stöpsel in den gestreckten Gehörgang einführen. Halten, bis sich der Stöpsel im Ohr ausgedehnt und dem Gehörgang angepasst hat. Stöpsel mindestens 30 Sekunden fixieren. Nur so lassen sich die vom Hersteller angegebenen Dämmwerte erreichen. 3.) Nur wenn sich der Stöpsel vollständig im Gehörgang ausgedehnt hat, lassen sich die angegebenen Dämmwerte erreichen. Quelle: 3M

i/12 Kopfschutz DGUV-Regel 12-193 Vorschriften zur Benutzung von Kopfschutz DIN EN 397 Industrieschutzhelme DIN EN 812 Industrie-Anstoßkappen DIN EN 50365 Elektrische Isolierung, Helme für Arbeiten an Niederspannungsanlagen DIN EN 14052 Hochleistungs-Industriehelme Anforderungen an die Schutzfunktion des Helms laut DIN EN 397: •· Stoßdämpfung (durch elastische und plastische Verformung) •· Durchdringungswiderstand (gegen spitze und scharfe Gegenstände) •· Flammbeständigkeit •· Durchgangswiderstand •· Gewährleistung eines optimalen Sitzes •· Schutz bei sehr niedriger Temperatur (-20 C°/-30 C°) •· Schutz bei sehr hoher Temperatur (150 C°) •· elektrische Isolierung (440 Vac) •· Gestaltfestigkeit bei seitlicher Beanspruchung •· Schutz gegen Spritzer von geschmolzenem Metall Kennzeichnungspflicht nach DIN EN 397 (Schutzhelme) bzw. DIN EN 812 (Anstoßkappen): •· Name, Zeichen des Herstellers •· Nummer der europäischen Norm. Bei Erfüllen der Kategorie III zusätzlich die Nummer des Prüfinstituts. •· Jahr und Monat der Herstellung •· Helmtyp •· Größe und Größenbereich (Kopfumfang in cm) •· Kurzzeichen des Helmmaterials Industrieschutzhelme mit folgenden Zusatzanforderungen unterliegen der Produktionsüberwachung: •· Elektrische Isolierung (bis 440 V Wechselspannung) •· Schutz gegen Spritzer von geschmolzenem Metall •· Schutz bei sehr hohen Temperaturen Typische Helmschalenmaterialien: Thermoplaste Duroplaste HDPE ABS PF-SF UP-GF Gewicht leicht leicht schwer schwer Alterungsbeständigkeit gut gut sehr gut sehr gut UV-Beständigkeit befriedigend befriedigend sehr gut sehr gut Schmelzpunkt 150 °C 180 °C >1000°C >1000°C Formbeständigkeit bei Wärme bis ca. +70°C ca. +90°C ca. +500°C ca. +200°C Bruchfestigkeit bei Kälte bis -40°C -30°C Feuchtigkeitsaufnahme Keine <0,2% <0,3% <0,3% Chemische Beständigkeit sehr gut (ausgen. Öle und Fette) befriedigend (ausgen. Säuren) gut gut Gebrauchsdauer¹ Empfehlung max. 4 Jahre Empfehlung max. 8 Jahre Gebrauchsdauer: Die Haltbarkeit, insbesondere die der Helmschalen, hängt von mehreren Einflussfaktoren ab. Unter anderem sind hier Witterungseinflüsse, UVBestrahlung und Luftverunreinigung zu nennen. Hinzu kommen noch herstellerseitige Einflüsse, z.B. Art und Qualität des verwendeten AusgangsKunststoffes und der zugegebenen UV-Stabilisatoren, Druck, Temperatur und Spritzgeschwindigkeit bei der Formgebung von Helmschalen. Lagerung: Achten Sie auf eine trockene und lichtgeschützte Aufbewahrung (Raumtemperatur). Kopfschutz beschreibt im Allgemeinen den Schutz des Schädels vor Verletzungen durch aufschlagende Gegenstände, wobei der Gesichtsschutz normalerweise ausgeklammert ist. Industrieschutzhelme sind Kopfbedeckungen aus widerstandsfähigem Material, die den Kopf vor allem gegen herabfallende Gegenstände, pendelnde Lasten und Anstoßen an feststehende Gegenständen schützen sollen. Industrie-Anstoßkappen sind Kopfbedeckungen, die den Kopf vor Verletzungen schützen sollen, die durch einen Stoß mit dem Kopf gegen harte, feststehende Gegenstände verursacht werden. Der Einsatz von Anstoßkappen findet z.B. an Montagebändern, im KFZ-Gewerbe oder auch im Innenausbau von Häusern statt. Des Weiteren werden Anstoßkappen von Gabelstaplerfahrern, Lagerarbeitern oder Flughafenarbeitern getragen. Ausdrücklich ist der Einsatz von Industrie-Anstoßkappen nur dann zulässig, wenn sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass das Auftreten von herabfallenden, wegfliegenden Lasten/Gegenständen etc. ausgeschlossen ist. Bedeutung der EN-Kennzeichnungen / Normen: Die Nutzungsdauer hängt vom Helmmaterial und den Einsatzbedingungen ab. Wichtig! Nach einer starken Beaufschlagung darf der Schutzhelm nicht weiter benutzt werden.

i/13 Thermoplastischer Kunststoff: Kennzeichnung mit Polyethylen (PE), Polycarbonat (PC), Polyamid (PA), Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS), glasfaserverstärktes Polypropylen (PP-GF), oder HDPE. 90% aller eingesetzten Helme sind aus Polyethylen. Sie werden im Baugewerbe, der Industrie und in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt. Ungeeignet für den Einsatz in Heißbereichen. Duroplastischer Kunststoff: Kennzeichnung mit glasfaserverstärktes ungesättigtes Polyesterharz (UP-GF) oder faserverstärktes PhenolFormaldehyd-Harz (PF-SF). Die besonderen Eigenschaften der Duroplaste sind eine recht hohe Alterungsbeständigkeit sowie eine gute UVStrahlen- und Versprödungsbeständigkeit. Die Bruchfestigkeit in Kälte ist unbegrenzt, ebenso die Beständigkeit gegenüber Chemikalien. DuroplastHelme sind schwerer und durch das Fertigungsverfahren teurer als Helme aus Thermoplast. Schutzhelme aus Duroplastischem Material kommen normalerweise in der Stahlerzeugung und- Verarbeitung, in Gießeren und Kokereien sowie in der chemischen Industrie zum Einsatz. TIPP: Zur Groborientierung über die Versprödung von Helmschalen wird der so genannte „Knacktest“ empfohlen. Dabei wird die Helmschale mit den Händen seitlich leicht eingedrückt bzw. der Schirm leicht verbogen. Nimmt man bei aufgelegtem Ohr Knister- oder Knackgeräusche wahr, sollte der Helm der weiteren Benutzung entzogen werden. BG Bau fördert Anschaffung von Schutzhelmen Die BG Bau fördert für gewerbliche Mitgliedsunternehmen die Anschaffung von Industrieschutzhelmen nach DIN EN 397 mit 4-Punkt-Kinnriemen und Sonnenschutz (Nackenschutz als UV-Schutz) mit Arbeitsschutzprämien. Schutzhelme aus dem Bergsport nach DIN EN 12492 können ebenfalls auf Baustellen eingesetzt werden, wenn sie zusätzlich die DIN EN 397 erfüllen und mit einem 4-Punkt-Kinnriemen nach DIN EN 397 fertig montiert ausgestattet sind. Die Helme die die o. g. Voraussetzungen erfüllen werden gefördert, wenn sie vom Hersteller fertig ausgestattet angeboten werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der BG Bau unter www.bgbau.de. Innenausstattungen Der Unterschied zwischen 4- und 6-Punkt-Gurtband-Innenausstattungen besteht in der Anzahl der Verbindungen von Gurtbändern und Kopfband. Je stärker der Aufschlag auf einen Helm, desto besser schneidet die 6-Punkt-Innenausstattungen gegenüber einer mit 4-Punkt ab. Einen besseren Tragekomfort bietet eine 6-Punkt-Innenausstattung. Schutzhelm-Zubehör: • Kinnriemen • Gehörschutz • Augen- und Gesichtsschutz • Drehverschluss • Innenausstattung Das Zubehör muss so angebracht werden, dass die Schutzfunktion des Schutzhelmes nicht beeinträchtigt wird. Nach einer starken Beaufschlagung und bei sichtbaren Mängeln dürfen Industrieschutzhelme nicht mehr weiterbenutzt werden.

Bedeutung der EN-Kennzeichnung / Normen EN 136 Vollmasken EN 140 Halbmaske EN 14387 Gas-/Kombinationsfilter sowie Mehrbereichs-Kombinationsfilter EN 143 Partikelfilter EN 149 Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel EN 403 Filter Fluchtgeräte EN 405 Filtrierende Halbmasken m. Ventil zum Schutz gegen Gase oder Partikel EN 529 Atemschutzgeräte-Empfehlung für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung – Leitfaden Der neue Allgemeine Staubgrenzwert: 1,25 mg/m³ Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 900) besagt, dass Belastungen am Arbeitsplatz durch Stäube auf mögliche Gefährdungen hin bewertet werden müssen. Es gilt der neue Grenzwert von 1,25mg/m³ (alveolengängiger Staub). Die Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen Regel ist der 31.12.2018. Staubbelastete Arbeitsplätze müssen nach der neuen TRGS900 hin überprüft werden und erfordern ggf. höhere Schutzmaßnehmen als bisher. Der Bereich Atemschutz ist der Kategorie III (tödliche Gefahren oder irreversible Schäden) zugeordnet. Erläuterung von CMR Weitere Kennzeichnungen C cancerogen (krebserzeugend) R reusable (wiederverwendbar) M mutagen (erbgutverändernd) NR non reusable (nicht wiederverwendbar) R eproktionstoxisch (fortpflanzungs- gefährdend) D Dolomitstaubgeprüft Atemschutz Werden bei Tätigkeiten Stäube, Gase oder Dämpfe frei und ist keine effektive Absaugung dieser Gefahrstoffe vorhanden, muss Atemschutz getragen werden. Für Schadstoffe sind Grenzwerte festgelegt, die am Arbeitsplatz nicht überschritten werden dürfen (AGW - Arbeitsplatzgrenz- wert). Ist die Konzentration höher, muss man sich gegen sie schützen. Gefährdungsbeurteilungen sind gemäß DGUV Regel 112-190 durchzuführen. Vorschriften und Normen Nach VGB1 § 4 (2) hat der Unternehmer Atemschutz zur Verfügung zu stellen, wenn Versicherte gesundheitsschädlichen, insbesondere giftigen, ätzenden oder reizenden Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben ausgesetzt sein können. Es gibt folgende Atemschutzprodukte: 1.) Filtrierende Halbmasken: Filtrierende Halbmasken (EN149) bestehen zum größten Teil aus dem Filtermaterial selbst und bieten Schutz vor Staub, Rauch, Mikroorganismen und Nebel. Aus hygienischen Gründen sind Sie meist nur den einmaligen Gebrauch ausgelegt. Aktivkohlezusätze können zusätzlich gegen belästigende Gerüche hilfreich sein, schützen jedoch nicht vor schädigenden Gase und Dämpfen. 2.) Gase-/Dämpfe-/Partikel-Atemschutz: bietet Schutz vor Gasen, Dämpfen und/oder Partikeln wobei die entsprechenden Filter in Gasfilter, Kombinationsfilter, Mehrbereichsfilter und Mehrbereichs-Kombinationsfilter unterteilt werden. Die Filterart bestimmt die Schutzwirkung und den Schutzfaktor. Zum Schutz gegen Dämpfe und Gase oder gegen Partikel oder Kombinationen davon. Lieferung ohne Filter Klasseneinteilung der Partikelfilter Grundsätzliches über die verschiedenen FFP Schutzstufen Informationen Vielfaches des Grenzwertes VdGW Schutzstufe (EN 149:2001 + A1:2009) FFP1 Gegen ungiftige Stäube und Aerosole auf Wasser- und Ölbasis. Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe, sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 und 3 + Enzyme. Bis zum 4-fachen des erlaubten Grenzwertes einsetzbar (AGW – allgemeiner Grenzwert). 4 FFP2 Gegen gesundheitsschädliche Stäube, Rauch und Aerosole auf Wasser- und Ölbasis und biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2. 10 FFP3 Gegen gesundheitsschädliche Stäube und Aerosole auf Wasser- und Ölbasis und gegen biologische Arbeitstoffe der Riskogruppe 2 und 3, CMR-Stoffe. Bis zum 30-fachen (FFP- und Halbmaske) bzw. 400-fachen (Vollmaske) des Grenzwertes einsetzbar. 30 D Diese Masken erfüllen die Anforderung der zusätzlichen Dolomitstaubprüfung. Das bedeutet weniger Atemwiderstand bei längerer Nutzungszeit. • Halbmasken (EN 140) umschließen den Nasen,- Mund,- und Kinnbereich • Vollmasken (EN 136) bedecken das gesamte Gesicht und bieten somit einen zusätzlichen Augenschutz i/14 2000 370 609 4000 370 739

Einteilung der Filtertypen/-klassen: Einteilung der Filtertypen / -klassen Filtertyp Kennfarbe Hauptanwendung (Schadstoffart) Klasse A braun Organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt >65°C 1,2,3 AX braun Organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt <65°C der -Niedrigsieder-Gruppen 1 und 2 - (siehe BG-Vorschriften) - B grau Anorganische Gase und Dämpfe wie: Blausäure (Hydrogencyanid), Chlor, Schwefelwasserstoff (Hydrogensulfid), jedoch nicht gegen Kohlenmonoxid 1,2,3 E gelb Saure Gase , wie z.B. Chlorwasserstoff (Salzsäuredampf) und Schwefeldioxid 1,2,3 K grün Ammoniak und organische Ammoniak-Derivate 1,2,3 SX violett Spezielle Gase wie auf dem Filter angegeben - NO blau Nitrose Gase (z.B. NO, NO2; NOx) - HG rot Quecksilberdampf und Quecksilbverbindungen - Reaktor orange Radioaktives Jod inkl. Jodmethan - CO schwarz Kohlenmonoxid - P weiß Partikel 1,2,3 Klasseneinteilung der Gasfilter Klasse: 1 2 3 Aufnahmevermögen: niedrig mittel hoch Schadstoff-Grenzwert: 0,1 Vol. % (1000ppm) 0,5 Vol. % (5000ppm) 1,0 Vol. % (10.000ppm) 3.) Gebläse- und Druckluftatemschutz: zum Schutz vor extremer Schadstoffbelastung Gebläsefiltergeräte: Die Umgebungsluft wird angesaugt und durch die auswechselbaren Filter gereinigte Luft über eine Haube oder Maske dem Anwender zugeführt. Erhöhter Tragekomfort. Je nach Schadstoffen sind geeignete Atemfilter auszuwählen! Die Standzeit von Filtern ist von verschiedenen Einflussfaktoren (z.B. Schadstoffart, Umgebungstemperatur, Schadstoffkonzentration, Luftfeuchtigkeit) abhängig. Höheres Aufnahmevermögen: = längere Standzeit bei gleicher Gaskonzentration = bei höheren Schadstoffkonzentrationen einsetzbar Das Verfallsdatum ist auf den einzelnen Filtern vermerkt. Geöffnete Gas- und Kombinationsfilter sind spätestens 6 Monate nach dem Öffnen zu ersetzen. Die Lagerzeit von Partikelfiltern liegt bei ca. 4 Jahren. Die Gebrauchsdauer von Filtern ist beschränkt und hängt von der Filterklasse, den Umgebungsbedingungen sowie der Atemleistung des Benutzers ab. Gasfilter sind dann auszutauschen, wenn der Geruch bzw. Geschmack des Gases spürbar wird. Partikelfilter und partikelfiltrierende Masken sind nach einer Schicht bzw. wenn der Atemwiderstand merklich ansteigt auszutauschen. Benutzen Sie nie ein Filtergerät wenn die Umgebungsluft weniger als 17 Vol%. bei speziellen Tätigkeiten, wie z.B. Arbeiten unter Erdgleiche, weniger als 19 Vol% Sauerstoff enthält. Gasfilter gegen giftige Gase sollten nach einmaligen Gebrauch oder bei geringer Gebrauchsdauer nach jeder Schicht gewechselt werden. i/15

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